Der Beginn der Berufsausbildung ist tatsächlich so etwas wie der Einstieg in den viel zitierten „Ernst des Lebens“. Auf dich kommen eine ganze Menge neuer Dinge zu, um die du dich kümmern musst. Bleib entspannt – du wirst sehen, das ist alles halb so wild. Auch das Thema Sozialversicherung ist in Wirklichkeit längst nicht so kompliziert, wie viele meinen.
Sobald du eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung beginnst, wirst du sozialversicherungspflichtig.
Zur Sozialversicherung gehören:
Bevor wir dir die einzelnen Bereiche dieses Sozialen Netzes hier etwas näher vorstellen, hier ein ganz wichtiger Tipp:
Mitglied werden!
Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn deiner Berufsausbildung musst du dich für eine Krankenkasse entschieden haben und dich selbst versichern. Informiere dich doch ganz einfach über das Leistungsangebot und die vielen Vorteile der pronova BKK und geh auch während deiner Ausbildung mit uns straight. Hier kannst du online die Mitgliedschaft bei der pronova BKK beantragen.
Mitgliedschaftserklärung für Auszubildende
Mitgliedschaftserklärung für Studenten
Die Krankenversicherung
Selbst schwerste Krankheiten können heute mit den Mitteln der modernen Medizin behandelt und oftmals geheilt werden. Aber die Kosten für die medizinische Behandlung sind häufig so hoch, dass sie kaum jemand mit eigenen Mitteln bezahlen könnte. Deswegen ist es gut, dass es bei uns das System der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Es sorgt dafür, dass die Versicherten Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausleistungen, Medikamente, Vorsorgemaßnahmen und Therapien in Anspruch nehmen können und zwar unabhängig davon, wie viel sie selbst in die Krankenversicherung eingezahlt haben. Solange du noch zur Schule gegangen bist, warst du wahrscheinlich über deine Eltern familienversichert. Wenn du jetzt eine Berufsausbildung beginnst und damit auch dein eigenes Geld verdienst, wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Niemand, auch nicht dein Ausbildungsbetrieb, darf dir eine bestimmte Krankenkasse vorschreiben. Du kannst sie dir frei aussuchen. Das muss aber bis spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn passieren.
Seit dem 01.01.2009 gibt es den Einheitsbeitragssatz. Dieser Beitragssatz ist also bei allen Krankenkassen gleich. Er gibt an, wie viel Prozent deiner Ausbildungsvergütung an die Krankenkasse gezahlt werden. Seit dem 1. Juli 2009 beträgt der Einheitsbeitragssatz 14,9 %. Die gute Nachricht: Du musst nicht alles alleine bezahlen! In dem Einheitsbeitragssatz ist zwar ein Sonderbeitrag von 0,9 % enthalten, den du alleine zahlen musst. Aber der Rest des Einheitsbeitragssatzes wird geteilt. Du brauchst also nur die eine Hälfte zahlen und dein Arbeitgeber übernimmt die andere.
Die Berufsunfallversicherung
Betriebe, die Arbeitnehmer und Auszubildende beschäftigen, müssen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein. Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Berufsunfallversicherung. Es gibt für alle Branchen und Sparten eigene Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgabe ist es, Berufsunfälle zu verhüten und die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu regeln. Die Beiträge für die Berufsunfallversicherung bringen die Arbeitgeber alleine auf – du brauchst nichts zu zahlen.Die Arbeitslosenversicherung
Sie hat den Zweck, Menschen ein Einkommen zu sichern, die erwerbslos und auf Arbeitssuche sind. Auch Auszubildende sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Ihr Träger ist die Bundesagentur für Arbeit. Der Beitragssatz beträgt seit Anfang 2009 2,8 % des Bruttolohns; Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte, also 1,4 %.
Die Pflegeversicherung
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist teuer. Die Pflegeversicherung soll einen Teil der Kosten für häusliche oder stationäre Pflege abdecken und ist sozusagen bei den Krankenkassen mitangedockt. Der Beitragssatz beträgt zurzeit 1,95 %; Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen auch hier jeweils die Hälfte, also 0,975%. Wer über 23 Jahre alt und kinderlos ist, muss einen Zusatzbeitrag von 0,25 % zahlen.
Die Rentenversicherung
Hinter der Rentenversicherung steckt eigentlich eine kluge Idee, nämlich der sogenannte Generationenvertrag: Die Menschen, die jetzt im Arbeitsleben stehen, sichern mit ihren Beiträgen die Einkommen der älteren Generation. Dafür erhalten sie dann ihre Renten aus den Beiträgen der nächsten Generation. Die Aufgaben der Rentenversicherung werden von über einem Dutzend Regional- und Bundesträgern wahrgenommen, die unter dem gemeinsamen Namen "Deutsche Rentenversicherung" auftreten. Auch Auszubildende sind in der Rentenversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz liegt bei 19,9 %; Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen auch hier jeweils die Hälfte, also 9,95 %.
Auf einen Blick:
Das geht an Sozialversicherungsbeiträgen runter von deiner Ausbildungsvergütung
| Krankenkasse | 7,9 % (versichert bei der pronova BKK) |
| Berufsunfallversicherung | 0,0 % (zahlt der Arbeitgeber) |
| Arbeitslosenversicherung | 1,4 % |
| Rentenversicherung | 9,95 % |
| Pflegeversicherung | 0,975 % |
Summe: 20,225 %
Alles zusammengenommen, überweist der Arbeitgeber also 20,225 % von deiner Ausbildungsvergütung direkt an die Sozialversicherungsträger. Es gibt aber eine Mindestregelung: Wenn deine Ausbildungsvergütung 325 EUR im Monat nicht übersteigt, übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge alleine und dir entstehen keine Abzüge.
Eine gute Wahl
Wenn du dich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Beginn deiner Berufsausbildung für eine Krankenkasse entscheidest, meldet dich dein Arbeitgeber bei derjenigen Kasse an, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, zum Beispiel bei der Krankenkasse deiner Eltern.
Unsere Empfehlung: Informiere dich doch ganz einfach über das Leistungsspektrum und die vielen Vorteile unserer Versichertengemeinschaft. Und wenn du deine Wahl getroffen hast, kannst du hier online die Mitgliedschaftbei der pronova BKK beantragen:

